Richtpreis Sanitäts- und Postendienste:  

Grundtaxe:

(Organisation und AVOR) Fr. 40.00/Anlass

Präsenzzeit:

Pro Samariter 08:00 – 20:00 Fr. 30.00/Std.

Pro Samariter 20:00 – 08:00 Fr. 40.00/Std.  

Personen- und Materialtransporte: 

Fr. 00.70/Km  

Patiententransporte geschehen grundsätzlich durch den Rettungsdienst, in leichten Fällen durch Angehörigen des Patienten.  

Materialkosten nach Aufwand  

Verantwortung der Organisatoren  

Die Organisatoren einer Veranstaltung sind im Rahmen der ihnen gesetzlich auferlegten Sorgfaltspflicht für die Sicherheit der Teilnehmer und Besucher verantwortlich. Um dieser Verantwortung im medizinischen Bereich gerecht zu werden, kann der örtliche Samariterverein zum Betrieb eines temporären Sanitätsdienstes (Postendienst) beauftragt werden.

Die Organisation eines solchen Sanitätsdienstes ist mit Kosten verbunden, die in der Regel vom Veranstalter getragen werden. Die gewählten oder von den Behörden angeordneten Massnahmen, müssen daher in einem angemessenen Verhältnis stehen zum Gefahrenpotential, das durch die Veranstaltung geschaffen wird. Dazu braucht es eine Bestandsaufnahme über die sicherheitsrelevanten Aspekte der Veranstaltung mittels einer Risikobeurteilung.  

Der Samariterverein Blumenstein und Umgebung kann im Auftrag des Veranstalters einen Sanitätsdienst betreiben. Um diesen Sach- und Fachgemäss ausführen zu können, muss der Sicherheitsverantwortliche des Veranstalters zunächst eine Risikobeurteilung vornehmen (auf Wunsch mit dem Zuständigen des Samaritervereins). Diese erfolgt nach den Vorgaben und Reglementen des Schweizerischen Samariterbundes SSB, sowie dem Interverband des Rettungswesens IVR. Sie bestimmen die für die Veranstaltung geltende Risikostufe und geben den nötigen Personal- und Materialaufwand vor.  

Anmeldung und Risikobeurteilung

Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird die Grundpauschale nur einmal verrechnet, falls die Einrichtung für den Sanitätsdienst bestehen bleiben kann (abschliessbarer Raum).  

Der Organisator beistimmt die Präsenzzeit der Samariter, sofern die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Neben einer Grundpauschalte (Fr. 40.00) sowie den effektiven Verbrauchsmaterial werden dem Organisator die Kosten für den Personaleinsatz pro Samariter/Stunde verrechnet. Der Auftrag zur Durchführung eines Sanitätsdienstes wird von den Parteien mit einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten.